Was muss eigentlich auf einer Rechnung stehen?
OMG! Eigentlich wolltest Du doch bloß Yoga unterrichten?! Und jetzt stehst Du da, mit einem Honorarauftrag, einer eigenen Klasse – und einem großen Fragezeichen auf Deiner Stirn, weil Du Dich dem Papierkram, angefangen mit der Rechnung, nicht gewachsen fühlst? Das kannst Du ändern!
Herzlichen Glückwunsch, Yogalehrerin!
Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Deinem Auftrag! Zweitens: Don´t Panic! Das, was Du noch nicht weisst, ist wirklich kein Hexenwerk. Erinnere Dich an Deiner erste Yogastunde, vielleicht Deine Bewunderung für Deine Lehrerin, und sieh, was Du jetzt tust: Du unterrichtest selbst! Rechnung stellen gehört eigentlich zu den angenehmeren Dingen des Unternehmertums, es kommt etwas zurück, auf das, was Du gibst (neben der Freude, zu unterrichten 🙂 ). Und die Form? Egal, ob Du als Freiberufler arbeitest (In der Regel der Fall) oder ob Du ein Gewerbe anmeldest: Eine Rechnung ist eine Rechnung ist eine Rechnung..
Muss ich überhaupt eine Rechnung stellen?
Nein. Wenn Du zu den Menschen gehörst, die steinreich geboren oder aufgrund einer Erbschaft oder eines Lottosinns nicht arbeiten müssen, kannst Deine Leistungen verschenken. Dazu gibt es auch Richtlinien, die ich aber hier nicht beschreiben kann und möchte 😉 Wenn Du jedoch für einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, also z.B. für eine Yogaschule, Leistung erbringst, bist Du verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung darüber auszustellen.
Wenn Du Deine Leistung an eine oder mehrere Privatpersonen erbringst, musst Du keine Rechnung stellen. Die Einnahmen daraus sind natürlich dennoch festzuhalten, denn sie wandern in Deine EÜR, Deine Einkommen-Überschuss-Rechnung, die Du zum Ende des Jahres dem Finanzamt vorweisen musst.
Bestandteile „Rechnung für Yogalehrer“
Die Bestandteile einer Rechnung sind im Umsatzsteuergesetz geregelt. Auch wenn Du keine Umsatzsteuer zahlen musst, und daher auch keine angeben darfst, machst Du mit folgendem Schema nichts falsch, und der Empfänger darf die Rechnung auch nicht wegen Formfehlers zurückhalten. Gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG muss Deine Rechnung also folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Du als YogalehrerIn) und des Leistungsempfängers (der Yogaschule/ Studios) Hier die genaue Gesellschaftsbezeichnung verwenden, also GbR oder ähnlichem inkl. des vollständigen Vor- und Zunamen der Person, wenn es keine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE…)
- Steuernummer (die hast du auch als Freiberufler) oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn Du aufgrund Deiner Unternehmensform oder Deines Umsatz umsatzsteuerpflichtig bist)
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer (also eine einmalige Nummer)
- Beschreibung der Leistung, Art und Umfang, z.B. Yogalehrstunden, 3 x 90 min
- Zeitpunkt der Leistung, z.B. 01.08 – 31.08.2016
- Preis ohne Abzüge (Stundensatz oder Pauschalbetrag, z.B. 180 €)
- Wenn vorhanden: Rabatt oder Preisnachlass/ Sonderpreis, zb. Sommeraktionsrabatt 5 % = 9 €
- Dann ebenfalls: Summe nach Abzug möglicher Nachlässe 171 €
- Hinweis auf Steuerbefreiung „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ (Solltest Du USt-pflichtig sein muss hier der Mehrwertsteuer-Satz und der Anteil sowie der Bruttobetrag der MwSt. genannt werden.
Keine Pflichtangabe ist die Angabe der eigenen Kontoverbindung. ABER! Vielleicht hat sich schon der eine oder andere von euch darüber geärgert, erst nach der Kontoverbindung suchen zu müssen, wenn man schon bezahlen muss…. 😉 Also bitte mit aufnehmen und am besten lieber zwei mal als einmal überprüfen, dass diese auch stimmt 🙂
Wer will, kann die Rechnung mit seinem Logo schmücken, wenn er eines hat. Ausserdem ist es nett, dazuzuschreiben, dass man sich für den Auftrag bedankt oder ähnliches, das ist eigener Stil und natürlich keine Pflichtangabe. Du darfst auch Deine Facebookseite nennen – Auch eine Rechnung ist Deine Visitenkarte…
Die Arbeit vereinfachen
Am besten legst Du Dir ein Rechnungs-Muster an und führst eine Tabelle, in der Du Rechnungsnummern, Empfänger, Datum und Betrag festhältst. So behältst Du den Überblick und erleichterst Dir die Arbeit zum Jahresabschluss bzw. für die Steuererklärung. Die Rechnung kannst Du per Mail schicken und musst sie nicht unterschreiben.
Wenn es Dir unangenehm ist, eine Rechnung zu stellen, hilft es Dir vielleicht daran zu denken, dass es sich um einen Energieausgleich handelt. Ein wenig Übung, Abhyasa, ist auch hier notwendig 🙂 Versuche, das Zahlenwerk Deines Unternehmens mit der gleichen Sorgfalt und Achtsamkeit anzugehen, wie die Korrekturen in den Asanas. Wenn beides für Dich dennoch zu kräfteraubend ist, oder Du Fragen hast, suche Dir jemanden, der Dir weiterhilft – Kooperationen, Partnerschaften, externe Bürokräfte, Beratungen, Vieles ist möglich! Gutes Gelingen!
Bei Fragen schreib mir gerne eine Mail, oder poste auf www.facebook.com/yogaps.de oder in der Gruppe yogalichter, ich versuche soweit es geht zu helfen.